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Die Gemeinde Pittenhart hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis kann HIER eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Christian Schmid, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Tel: 08624/8986-27, email: schmid@vg-obing.de, angefordert werden. 3. Zieldefinition Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Aufgrund der Bedarfsanalyse besteht im Gemeindegebiet teilweise ein erhöhter Bedarf. Danach ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate von mindestens 16 Mbit/s im Download und von mindestens 1024 kbit/s im Upload bedarfsgerecht. In mindestens 97% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 16 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. 4. Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Der Zuschussbedarf ist plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie. Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
Vorstellung des Netzbetreiber Referenzen Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur Mittlere reale Datenrate im Download und Upload Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für die Endkundengeräte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung) Zeitpunkt der Inbetriebnahme Die Angebote müssen innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Beginn des Auswahlverfahrens bei der Gemeinde eingegangen sein. 5. Besonderheiten im Auswahlverfahren a. Bewertungskriterien (mit Gewichtung)
b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. c. Netzbetrieb Der Netzbetrieb ist mindestens 7 Jahre aufrecht zu halten. d. Leerrohre 6. Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 7. Fristen Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 16.08.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Pittenhart eingegangen sein.
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