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» Bauleitplanung » Aufstellung des Bebauungsplans Wimmäcker
veröffentlicht am 28. Juli 2026
Bebauungsplan „Wimmäcker“
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Wimmäcker“ vom 16.07.2026 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Flur Nr. 241/2, Flur Nr. 242/2 und 230/2 vollständig, einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 231 und einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 232, jeweils Gemarkung Pittenhart. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 16.07.2026, die Begründung und Umweltbericht einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Betrachtung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
10. August 2026 bis 22. September 2026
auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich oder bei Bedarf auf anderem Wege erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch |
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| Tiere und Pflanzen |
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| Fläche / Boden |
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| Wasser |
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| Landschaftsbild, Erholung |
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| Luft und Klima |
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| Kultur- und Sachgüter |
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Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.
Gemeinde Pittenhart
Obing, 27.07.2026
Unterhuber
Dokument zum Herunterladen
Stellungnahme Regierung von Oberbayern
Stellungnahme untere Naturschutzebehörde
Stellungnahme untere Bauaufsichtsbehörde
Stellungnahme untere Immissionsschutzbehörde
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt
artenschutzrechtliches Gutachten
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Anna Zanella
Telefon: 08624 8986-31
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de