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» Bauleitplanung » 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (PV-Anlage Aindorf West)
veröffentlicht am 1. März 2023
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes (PV – Anlage Aindorf West)
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022 beschlossen, gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Flächennutzungsplan zu ändern (19. Änderung PV-Anlage Aindorf West), den Planentwurf samt Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.1 BauGB beschlossen.
Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 4178/südlicher Teilbereich der Gemarkung Pittenhart. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen in dem dargestellten Bereich ein
Sondergebiet „PV – Anlage Aindorf West“ ausgewiesen werden.
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung vom 24.11.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
6. März 2023 bis zum 05. April 2023
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Begründung und Umweltbericht |
Tiere und Pflanzen | Begründung und Umweltbericht |
Boden | Begründung und Umweltbericht |
Luft und Klima | Begründung und Umweltbericht |
Landschaft und Landschaftsbild | Begründung und Umweltbericht |
Kultur- und Sachgüter | Begründung und Umweltbericht |
Grundwasser und Oberflächengewässer | Begründung und Umweltbericht |
Landschafts- und sonstige Pläne | Keine Angaben |
Wechselwirkungen | Keine Angaben |
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Gemeinde Pittenhart
Obing, den 15.02.2023
Reithmeier
1.Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Anna Zanella
Telefon: 08624 8986-31
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de