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20. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fachendorf Mühlländer)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Ebenfalls hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024 den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Mit der Planung ist die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein beauftragt.

Die betroffenen Flächen des Änderungsverfahrens werden als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO, als Sondergebiet (SO) gem. § 11 BauNVO, als Grünfläche und als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.

Der Entwurf der Planänderung vom 22.11.2023 mit Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom

12. August 2024 bis 12. September 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart

Obing, 24.07.2024

Reithmeier
1. Bürgermeister