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» Bauleitplanung » 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wimmäcker)
veröffentlicht am 26. Januar 2024
Bekanntmachung des Beschlusses zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans („Wimmäcker“) der Gemeinde Pittenhart (§ 2 Abs. 1 BauGB) und über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ebenfalls hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 17.01.2024 den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf beinhaltet die Grundstücke Flur Nr. 241/2, Flur Nr. 242/2 und Flur Nr.230/1 vollständig, einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 230 und einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 231, jeweils Gemarkung Pittenhart und hat die im nachfolgenden Lageplan dargestellte Umgrenzung.
Mit der Planung ist die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein beauftragt.
Die betroffenen Flächen des Änderungsverfahrens werden als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen.
Der Entwurf der Planänderung vom 17.01.2024 mit Begründung ist in der Zeit vom
29. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024
auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Pittenhart
Obing, 18.01.2024
Reithmeier
1.Bürgermeister
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Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Anna Zanella
Telefon: 08624 8986-31
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de