- Über Pittenhart
Über Pittenhart
- Rathaus & Politik
- Zusammenleben
Kunst & Kultur
Schulen, Kindergärten, Bildung
Soziales
Vereine, Verbände, Kirchen
Sporteinrichtungen
Gesundheitswesen
- Bauleitplanung
- Quartiersmanagement
- Ukrainehilfe
- Aktuelles
Über Pittenhart
Kunst & Kultur
Schulen, Kindergärten, Bildung
Soziales
Vereine, Verbände, Kirchen
Sporteinrichtungen
Gesundheitswesen
» Bauleitplanung » 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“
veröffentlicht am 3. Februar 2025
7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.10.2024 den Entwurf der 7. Änderung/ 2. Erweiterung des Bebauungsplans „Oberbrunn-Nord“ in der Fassung vom 05.09.2024 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Fl.Nr. 1221/1 und 1221/4 der Gemarkung Pittenhart und ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt.
Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 05.09.2024, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
03. Februar 2025 bis 05. März 2025
auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Schallschutz Begründung zum BP und Schalltechnisches Gutachten mit Ergänzung: Verkehrsgeräusche, Gebietskategorie, Anlagen nach TA Lärm, Anforderungen baulicher Schallschutz, Außenlärmpegel, Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbegeräusche, Prognoseunsicherheit, Immissionen und Emissionen Landwirtschaft Lichteinwirkung Begründung zum BP: Kunstlicht, nächtlicher Verkehr, SQM-Wert, Sonnenlicht |
Tiere und Pflanzen | Artenschutz Begründung zum BP und Kurzgutachten zum speziellen Artenschutz: Grundlagenermittlung, Untersuchung betroffener Arten (Vögel, Fledermäuse, Reptilien) Schutzgebiete und Biotope Begründung zum BP: Moorgebiet Eggstätt-Hemhof bis Seeon (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) Biotope (westliche Richtung) Alternativplanung Begründung zum BP Lichteinwirkung Begründung zum BP: Kunstlicht, nächtlicher Verkehr, SQM-Wert, Sonnenlicht |
Fläche / Boden | Geländeauffüllung, Altlasten, Flächenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Alternativplanung Begründung zum BP: |
Wasser | Festlegung des Entwässerungssystems Begründung zum BP: Entwässerung der Grundstücke im Trennsystem (Schmutz- / Niederschlagswasser) Fließgewässer Hochwasser / Überschwemmungsgebiet Niederschlagswasser Begründung zum BP: Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Versicherung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser Grundwasser Begründung zum BP: Hydrogeologische Verhältnisse, Grundwassersituation Oberflächenwasser und –abfluss Begründung zum BP: baubedingte, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Wasserversorgung Begründung zum BP: Sicherstellung der Wasserversorgung |
Landschaftsbild, Erholung | Ausgleichsmaßnahmen Alternativplanung Begründung zum BP: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild Ausblick in die freie Landschaft |
Luft und Klima | Kaltluftentstehungsgebiet, Waldflächen, Klima Begründung zum BP: baubedingte, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Ausgleichsmaßnahmen Begründung zum BP: Festlegung des Ausgleichs |
Kultur- und Sachgüter | Bodendenkmal: Begründung zum BP: Reihengräberfeld des frühen Mittelalters Baudenkmal Begründung zum BP: ehem. Bauernhaus, Eschenauer Str. 4 |
Siedlungsstruktur, Anbindegebot, Flächensparen | Ausweisung neuer Siedlungsflächen Begründung zum BP: Ausnahme vom Anbindegebot Inanspruchnahme von Grund und Boden Begründung zum BP: Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen |
Allgemeine Umweltverträglichkeit | Umweltverträglichkeit Begründung zum BP: Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) |
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Pittenhart
Obing, 21.01.2025
Reithmeier
1. Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Sarah Wietzorek
Telefon: 08624 8986-36
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de