Kontrast
Kontrast umkehren
Kontrast zurücksetzen
Schriftgröße
Schriftgröße zurücksetzen

7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“

7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.10.2024 den Entwurf der 7. Änderung/ 2. Erweiterung des Bebauungsplans „Oberbrunn-Nord“ in der Fassung vom 05.09.2024 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Fl.Nr. 1221/1 und 1221/4 der Gemarkung Pittenhart und ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt.

 

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 05.09.2024, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

 

03. Februar 2025 bis 05. März 2025

 

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                       13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Schallschutz

Begründung zum BP und Schalltechnisches Gutachten mit Ergänzung:

Verkehrsgeräusche, Gebietskategorie, Anlagen nach TA Lärm, Anforderungen baulicher Schallschutz, Außenlärmpegel, Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbegeräusche, Prognoseunsicherheit, Immissionen und Emissionen Landwirtschaft

Lichteinwirkung

Begründung zum BP:

Kunstlicht, nächtlicher Verkehr, SQM-Wert, Sonnenlicht

Tiere und Pflanzen Artenschutz

Begründung zum BP und Kurzgutachten zum speziellen Artenschutz:

Grundlagenermittlung, Untersuchung betroffener Arten (Vögel, Fledermäuse, Reptilien)

Schutzgebiete und Biotope

Begründung zum BP:

Moorgebiet Eggstätt-Hemhof bis Seeon (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet)

Biotope (westliche Richtung)

Alternativplanung

Begründung zum BP

Lichteinwirkung

Begründung zum BP:

Kunstlicht, nächtlicher Verkehr, SQM-Wert, Sonnenlicht

Fläche / Boden Geländeauffüllung, Altlasten, Flächenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Alternativplanung

Begründung zum BP:

Wasser Festlegung des Entwässerungssystems

Begründung zum BP:

Entwässerung der Grundstücke im Trennsystem (Schmutz- / Niederschlagswasser)

Fließgewässer

Hochwasser / Überschwemmungsgebiet

Niederschlagswasser

Begründung zum BP:

Versickerungsfähigkeit des Untergrundes

Versicherung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser

Grundwasser

Begründung zum BP:

Hydrogeologische Verhältnisse, Grundwassersituation

Oberflächenwasser und –abfluss

Begründung zum BP:

baubedingte, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Wasserversorgung

Begründung zum BP:

Sicherstellung der Wasserversorgung

Landschaftsbild, Erholung Ausgleichsmaßnahmen

Alternativplanung

Begründung zum BP:

Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild

Ausblick in die freie Landschaft

Luft und Klima Kaltluftentstehungsgebiet, Waldflächen, Klima

Begründung zum BP:

baubedingte, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Ausgleichsmaßnahmen

Begründung zum BP:

Festlegung des Ausgleichs

Kultur- und Sachgüter Bodendenkmal:

Begründung zum BP:

Reihengräberfeld des frühen Mittelalters

Baudenkmal

Begründung zum BP:

ehem. Bauernhaus, Eschenauer Str. 4

Siedlungsstruktur, Anbindegebot, Flächensparen Ausweisung neuer Siedlungsflächen

Begründung zum BP:

Ausnahme vom Anbindegebot

Inanspruchnahme von Grund und Boden

Begründung zum BP:

Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen

Allgemeine Umweltverträglichkeit Umweltverträglichkeit

Begründung zum BP:

Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

 

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 21.01.2025

 

Reithmeier
1. Bürgermeister