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2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Pittenhart-Dorf“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Pittenhart – Dorf; 2. Änderung und Erweiterung“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Pittenhart – Dorf; 2. Änderung und Erweiterung“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 253/4 der Gemarkung Pittenhart (Rosenheimer Straße 21) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Auf dem Grundstück des Anwesens Rosenheimer Straße 21 ist im südlichen Bereich eine Ausgleichsfläche festgesetzt. Da die Fläche als Gartengrundstück genutzt wird, ist vorgesehen diese Ausgleichsfläche auf dem südlich angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 253 Gemarkung Pittenhart nachzuweisen.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes des Planungsbüros Rieperdinger, Schnaitsee-Waldhausen in der Fassung vom 17.11.2021 und die Begründung in der Fassung vom 17.11.2021 liegen in der Zeit vom

24. Januar 2022 bis 24. Februar 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 04.01.2022

 

Reithmeier
1. Bürgermeister

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