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Änderung Bebauungsplan “Pittenhart Nord-Ost”

Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Pittenhart Nord – Ost“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pittenhart Nord – Ost“ gefasst und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 126/12 Gem. Pittenhart und ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes geschaffen werden, um den Einbau einer weiteren Wohneinheit zu ermöglichen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 20.02.2023 bis 06.03.2023 im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Pittenhart Nord – Ost“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 08.02.2023

Reithmeier
1. Bürgermeister