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Änderung des Bebauungsplanes „Oberbrunn – Nord“

Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Oberbrunn – Nord“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Oberbrunn – Nord“ gefasst und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1231/8 (Niederbrunner Straße 4) Gem. Pittenhart und ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt und ist wie folgt umgrenzt:

Es ist beabsichtigt das bestehende Gebäude abzubrechen und ein Wohngebäude mit Garage und Nebengebäude zu errichten.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Oberbrunn – Nord“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 04.05.2022

Reithmeier
1.Bürgermeister