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Änderung des Bebauungsplanes “Pittenhart Nord – Ost”

Änderung Bebauungsplan „Pittenhart Nord – Ost“ Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 u. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.06.2023 den Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans „Pittenhart Nord – Ost“ für das Grundstück Flur-Nr. 126/12 Gemarkung Pittenhart (Eichenstraße 5) gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans „Pittenhart Nord – Ost“ in der Fassung vom 22.06.2023, geändert am 29.06.2023 wird mit seiner Begrünung in der Zeit vom

                                                   24. Juli 2023 bis zum 24. August 2023

öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Die Planungsunterlagen können auch im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingesehen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 05.07.2023

Reithmeier
1.Bürgermeister

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