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Bebauungsplan Änderung / Erweiterung Oberbrunn-Nord

Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2023 beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ zu ändern.

In der Sitzung vom 22.06.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Oberbrunn-Nord“ vom 22.06.2023 gebilligt und beschlossen den überarbeiteten Entwurf öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Entwurf vom 07.02.2024 maßgebend.

Der Entwurf des Bebauungsplans hat die im nachfolgenden Lageplan dargestellte Umgrenzung

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1221/1 und 1221/4 der Gemarkung Pittenhart jeweils die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan wird mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 07.02.2024 mit Begründung ist in der Zeit vom

04. März 2024 bis 04. April 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                             13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 12.02.2024

Reithmeier
1. Bürgermeister