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Bebauungsplan “Oberbrunn-Nord”; Erweiterung

Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord; Erweiterung“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.08.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Oberbrunn-Nord; Erweiterung“ vom 24.07.2024 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 1228, 1231/4, 1231/7 und 1476 der Gemarkung Pittenhart und ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt.

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 24.07.2024, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

09. September 2024 bis zum 09. Oktober 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Verkehrslärm
Prognose und Beurteilung einwirkender Verkehrsgeräuschimmissionen, baulicher Schallschutz
Tiere und Pflanzen Umweltbericht und Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials geringe bis mittlere Auswirkungen zu erwarten
Artenschutz
Keine Vorkommen streng geschützter Arten zu erwarten
Untersuchung betroffener Arten (Zauneidechse, Vögel, Fledermäuse)
Fläche / Boden Umweltbericht
keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten
Wasser Festlegung des Entwässerungssystems
Entwässerung der Grundstücke im Trennsystem (Schmutz-/Niederschlagswasser)
Niederschlagswasser
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung
Versicherung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser
GrundwasserUmweltbericht
kein Oberflächenwasser vorhanden, Grundwasserstand ca. 30 m unter Oberfläche Gelände, Bebauung ist vor ablaufendem Oberflächenwasser zu schützen, keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser zu erwarten
Wasserversorgung / Abwasserentsorgung
Sicherstellung der Wasserversorgung
Neubau eines Schmutzwasserkanals
Landschaftsbild, Erholung Umweltbericht
keine Beeinträchtigungen der Landschaft zu erwarten
Luft und Klima Umweltbericht
sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten
Kultur- und Sachgüter Umweltbericht
Auf das in der Nähe befindliche Bodendenkmal sind keine Auswirkungen zu erwarten
Siedlungsstruktur, Anbindegebot, Flächensparen Ausweisung neuer Siedlungsfläche
Anbindegebot gegeben
Inanspruchnahme von Grund und Boden
Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen
Allgemeine Umweltverträglichkeit Umweltverträglichkeit
Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 14.08.2024

 

Reithmeier
1. Bürgermeister