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Änderung des Bebauungsplanes “Oberbrunn – Nord”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Oberbrunn – Nord“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 den Entwurf der Planänderung für das Grundstück Flur-Nr. 1231/8 der Gemarkung Pittenhart (Niederbunner Straße 4) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Architekturbüro Ute Weiler-Heyers, Trostberg, in der Fassung vom 15.02.2023 und die Begründung in der Fassung vom 15.02.2023 liegen in der Zeit vom

                                                       27. März 2023 bis 27. April 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, den 08.03.2023

Reithmeier
1.Bürgermeister

 

 

 

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