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Bebauungsplan Oberbrunn

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Oberbrunn

Die Gemeinde Pittenhart hat mit Beschluss vom 23. Juli 2020 den Bebauungsplan für das Gebiet “Oberbrunn“ in der Fassung vom 30.06.2020 mit der Begründung in der Fassung vom 30.06.2020 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Obing, Kienberger Straße 5, Zimmer Nr. O.05, 83119 Obing während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach  § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Gemeinde Pittenhart

Obing, 30.07.2020

Reithmeier

1. Bürgermeister