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Bebauungsplan „PV – Anlage Aindorf West“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Sondergebiet „PV – Anlage Aindorf West“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022 beschlossen, gemäß § 2 Abs.1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Sondergebiet „PV – Anlage Aindorf West“ aufzustellen, den Bebauungsplanentwurf, samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.1 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 24.11.2022 maßgebend.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr.: 4178 Gemarkung Pittenhart geschaffen werden.

Der Entwurf samt Begründung und Umweltbericht vom 24.11.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

                                                          6. März 2023 bis zum 05. April 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Umweltbericht
Tiere und Pflanzen Umweltbericht
Boden Umweltbericht
Luft und Klima Umweltbericht
Landschaft und Landschaftsbild Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter Umweltbericht
Grundwasser und Oberflächengewässer Umweltbericht
Landschafts- und sonstige Pläne Keine Angaben
Wechselwirkungen Keine Angaben

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, den 15.02.2023

Reithmeier
1.Bürgermeister

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