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» Bauleitplanung » Bebauungsplan “Wimmäcker”
veröffentlicht am 15. September 2023
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wimmäcker“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wimmäcker“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Das Gebiet des Bebauungsplanes ist wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt umgrenzt:
Der Bereich des Gebiets umfasst dabei folgende Grundstücke:
Flur Nr. 241/2, Flur Nr. 242/2 und Flur Nr.230/1 vollständig, einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 230 und einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 231, jeweils Gemarkung Pittenhart.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 ff BauGB aufgestellt.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO geschaffen werden.
Gemeinde Pittenhart
Obing, 06.09.2023
Reithmeier
1.Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Anna Zanella
Telefon: 08624 8986-31
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de