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» Bauleitplanung » Erneute Auslegung des Änderungsbebauungsplanes Pittenhart-Dorf
veröffentlicht am 27. April 2020
Bekanntmachung über die erneute Auslegung des Änderungsbebauungsplanes Pittenhart-Dorf im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 4, 108/1 Teil und 364 Teil der Gemarkung Pittenhart (Veranlasser: Raiffeisenbank Chiemgau-Nord Obing e.G.) nach § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat am 07.04.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Pittenhart-Dorf im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 4, 108/1 Teil und 364 Teil der Gemarkung Pittenhart (Veranlasser: Raiffeisenbank Chiemgau-Nord Obing e.G.) beschlossen.
Der vom Gemeinderat am 16.04.2020 erneut gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes, sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18.05.2020 bis 08.06.2020 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. O.05 erneut öffentlich aus.
Im Beteiligungsverfahren nach § 13 a BauGB gingen Stellungnahmen ein, über die der Gemeinderat am 17.11.2016 Beschluss gefasst und außerdem in den Sitzungen vom 04.10.2018, 15.11.2018 und 11.04.2019 weitere Festlegungen getroffen hat. Außerdem wurde vom Ing-Büro aquasoli ein ergänzendes Hydraulisches Gutachten erstellt. Das wesentliche Ergebnis des Gutachtens und die in den o.a. Sitzungen beschlossenen Änderungen wurden vom Arch.-Büro Waller in den Entwurf vom 11.07.2019 eingearbeitet.
Aufgrund der vorgenommenen Entwurfsänderung erfolgte die nochmalige Anhörung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 17.10.2019 behandelt. Die beschlossenen Änderungen wurden in den neuen Entwurf vom 30.03.2020 aufgenommen.
Der vom Gemeinderat am 16.04.2020 erneut gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes, sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18.05.2020 bis 08.06.2020 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. O.05 erneut öffentlich aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Hydraulisches Gutachten aquasoli mit Ergänzung, Stellungnahmen Abt. Wasserrecht und Bodenschutz des Landratsamtes Traunstein, Wasserwirtschaftsamt |
Boden | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt |
Oberflächengewässer, Überschwemmungsge-biet, Niederschlagswasser | Stellungnahmen Abt. Wasserrecht und Bodenschutz des Landratsamtes Traunstein, Wasserwirtschaftsamt |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) im Rathaus abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat festgelegt hat, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Außerdem wird darüber informiert, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Obing, den 27.04.2020
Reithmeier, 1. Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Telefon: 08624 8986-0
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de