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» Bauleitplanung » Erweiterung des Bebauungsplanes “Oberbrunn – Nord”
veröffentlicht am 24. Februar 2022
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Erweiterung des Bebauungsplans „Oberbrunn – Nord“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.01.2022 den Entwurf zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Oberbrunn – Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan vom 18.01.2022, die Begründung vom 18.01.2022 und den Umweltbericht vom 14.10.2021 gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nr.1476, 1231/4,1231/7 und 1228(Teil) Gemeinde Pittenhart. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan vom 18.01.2022, sowie die Begründung vom 18.01.2022 und der Umweltbericht vom 14.10.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
28. Februar 2022 bis zum 31. März 2022
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Umweltbericht, schalltechnisches Gutachten |
Tiere und Pflanzen | Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Untersuchung |
Boden | Umweltbericht |
Luft und Klima | Umweltbericht |
Landschaft und Landschaftsbild | Umweltbericht |
Kultur- und Sachgüter | Umweltbericht |
Grundwasser und Oberflächengewässer | Umweltbericht |
Landschafts- und sonstige Pläne | Keine Angaben |
Wechselwirkungen | Keine Angaben |
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Gemeinde Pittenhart
Obing, den 09.02.2022
Reithmeier
1.Bürgermeister
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Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Josef Schluck
Telefon: 08624 8986-30
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de