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Erweiterung des Bebauungsplanes „Oberbrunn – Nord“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Erweiterung des Bebauungsplans „Oberbrunn – Nord“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.01.2022 den Entwurf zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Oberbrunn – Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan vom 18.01.2022, die Begründung vom 18.01.2022 und den Umweltbericht vom 14.10.2021 gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nr.1476, 1231/4,1231/7 und 1228(Teil) Gemeinde Pittenhart. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan vom 18.01.2022, sowie die Begründung vom 18.01.2022 und der Umweltbericht vom 14.10.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

28. Februar 2022 bis zum 31. März 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Umweltbericht, schalltechnisches Gutachten
Tiere und Pflanzen Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Untersuchung
Boden Umweltbericht
Luft und Klima Umweltbericht
Landschaft und Landschaftsbild Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter Umweltbericht
Grundwasser und Oberflächengewässer Umweltbericht
Landschafts- und sonstige Pläne Keine Angaben
Wechselwirkungen Keine Angaben

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, den 09.02.2022

 

Reithmeier
1.Bürgermeister