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» Bauleitplanung » Flächennutzungsplan Pittenhart – Am Bahnhof; 2. Erweiterung
veröffentlicht am 23. Januar 2020
Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Pittenhart – Am Bahnhof; 2. Erweiterung) § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.12. 2019 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02.12.2019 und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 02.12-.2019 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Es ist angedacht, das Gebiet auf die gesamte Länge um etwa 55 m zu verbreitern. Die genaue Lage ergibt sich aus dem anliegenden Kartenausschnitt.
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 07.02.2020 bis 09.03.2020 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.12 oder E.14 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Obing, 20.01.2020
Reithmeier
1. Bürgermeister
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