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Bebauungsplan Pittenhart – Am Bahnhof, 2. Erweiterung und Änderung

Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Pittenhart – Am Bahnhof;
2. Erweiterung und Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.12.2019 den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2019 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pittenhart – Am Bahnhof 2. Erweiterung und Änderung“ ist wie in nachfolgendem Lageplan ersichtlich abgegrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem anliegenden Kartenausschnitt.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 07.02.2020 bis 10.03.2020 im Rathaus Obing, Kienberger Straße 5, 83119 Obing, Zimmer E.12 oder E.14, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.pittenhart.de/bauleitplanung und im zentralen Internetprotal des Landes Bayern eingestellt.

Obing, 20.01.2020

Reithmeier

1. Bürgermeister